Politische Alternative Obing e. V.

 

§ 1 Name und Sitz

1. Der Verein führt den Namen „Politische Alternative Obing e.V.“. Er ist in das Vereinsregister eingetragen.
2. Der Verein hat seinen Sitz in Obing.

§ 2 Vereinszweck

1. Der Verein ist ein Zusammenschluß kommunalpolitisch interessierter Bürgerinnen und Bürger mit dem Ziel, die politischen Entscheidungen in der Gemeinde Obing mitzugestalten. Dies geschieht insbesondere durch die Beteiligung an den Wahlen zum Gemeinderat sowie durch Information der Bürgerinnen und Bürger über das aktuelle kommunalpolitische Tagesgeschehen.
2. Der Verein setzt sich in seiner politischen Arbeit besonders ein für den Schutz der Natur, für eine menschliche Umwelt, für soziale Gerechtigkeit und für ein vielfältiges kulturelles Leben. Weiter will sich der Verein um eine kritische Linie in der Kommunalpolitik, um deren stete Transparenz den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber und um eine vorausschauende Dorfentwicklung bemühen.

§ 3 Mitgliedschaft

1. Mitglied kann jede natürliche Person werden.
2. Der Aufnahmeantrag muß schriftlich gestellt werden. Über seine Annahme entscheidet der Vorstand.
3. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod, Auflösung des Vereins und durch Ausschluß.
a) Der Austritt ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Er muß schriftlich gegenüber dem 1. Vorsitzenden erklärt werden.
b) Ein Mitglied kann aus wichtigem Grund, insbesondere bei vereinsschädigendem Verhalten sowie unterlassener Beitragszahlung ausgeschlossen werden. Über den Ausschluß entscheidet der Vorstand. Sofern der Betroffene Vorstandsmitglied ist, ist er von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
c) Der Ausgeschlossene kann binnen einer Woche nach Zustellung der Entscheidung die sofortige Einberufung der Mitgliederversammlung fordern. Diese kann mit Zweidrittelmehrheit die Entscheidung des Vorstandes aufheben. Diese Überprüfungsmöglichkeit gilt sinngemäß auch bei der Ablehnung eines Beitrittsgesuches i.S.d. Abs. 2.

§4 Beitrag

1. Ein Mitgliedsbeitrag wird erhoben. Seine Höhe und die Art der Erhebung wird von der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit bestimmt.

§5 Organe des Vereins

1. Die Organe des Verein sind:
a) Der Vorstand
b) Die Mitgliederversammlung

§ 6 Zusammensetzung und Amtsdauer des Vorstandes

1. Der Vorstand besteht aus:
a) 1. Vorsitzender
b) 2. Vorsitzender
c) 3. Vorsitzender
2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt. Beim Ausscheiden des 1. Vorsitzenden während der Amtsdauer ist binnen eines Vierteljahres eine Neuwahl durchzuführen. Scheidet eines der anderen Mitglieder des Vorstandes während der Amtsdauer aus, ist bei der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung ein Nachfolger zu wählen.

§ 7 Aufgaben und Befugnisse des Vorstandes

1. Vorstand i.S.d. §26 BGB sind der 1., 2. und 3. Vorsitzende. Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt.
2. Für Rechtsgeschäfte mit einem Wert über DM 1000.- bedürfen die Vorsitzenden eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Diese Beschränkung gilt nur im Innenverhältnis.
3. Über die Sitzungen des Vorstandes ist ein Protokoll zu führen. Bei der Beschlußfassung entscheidet, sofern in dieser Satzung nicht anders bestimmt ist, die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Vorstandes. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden bzw. seines Stellvertreters.

§ 8 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Jahr abzuhalten.
2. Die Einladung erfolgt durch den Vorstand schriftlich an alle Mitglieder unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Sie wird an die letzte, dem Vorstand bekannte Anschrift aller Mitglieder gerichtet und mindestens zwei Wochen vor der Versammlung zur Post gegeben.
3. Die Mitgliederversammlung entscheidet insbesondere über:
a) die Wahl des Vorstands
b) die Entlastung des Vorstands
c) die Grundzüge der Kommunalpolitik und Öffentlichkeitsarbeit des Vereins
d) die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen
4. Die Mitgliederversammlung wird nach der Geschäftsordnung durchgeführt, die der Satzung als Anlage 1 beigefügt ist. Die Geschäftsordnung kann durch die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit geändert werden.
5. Eine Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn mindestens 20 % der Mitglieder dies schriftlich gegenüber dem 1. Vorsitzenden unter Angabe der Gründe verlangt. Wird daraufhin nicht binnen eines Monats die Mitgliederversammlung abgehalten, können die Mitglieder die Mitgliederversammlung unter Beachtung der Einladungsvorschriften selbst einberufen.
6. Über den Ablauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Versammlungsleiter zu unterschreiben ist.

§ 9 Aufstellungsversammlungen für Gemeinderatswahlen

1. Über die Aufstellung von Kandidaten für Gemeinderatswahlen entscheidet die Mitgliederversammlung. Zu diesem Zweck ist eine Aufstellungsversammlung unter Beachtung der in § 8, Abs. 2 dieser Satzung beschriebenen Ladungsformalitäten einzuberufen. Über die Modalitäten der Wahl entscheidet der Vorstand unter Beachtung der Vorschriften über die Kommunalwahl.
2. Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Vereins, die in der Gemeinde Obing wohnen und ihrer Beitragspflicht bis zum Tag der Aufstellungsversammlung nachgekommen sind und insbesondere den Beitrag für das laufende Geschäftsjahr entrichtet haben. Anhänger des Vereins sind nicht berechtigt, an der Beratung oder Abstimmung teilzunehmen.

§ 10 Kassenprüfung

1. Die Mitgliederversammlung bestimmt einen Kassenprüfer.
2. Die Kassenprüfung wird einmal jährlich vorgenommen.
3. Der Prüfungsbericht wird im Rahmen des jährlichen Rechenschaftsberichtes des Vorstandes der Mitgliederversammlung vorgetragen.

§ 11 Satzungsänderung

1. Satzungsänderungen können nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden. Sie bedürfen einer Zweidrittelmehrheit.
2. Satzungsänderungen müssen schriftlich beim 1. Vorsitzenden beantragt werden. Auf eine beantragte Satzungsänderung ist in der Einladung zur Mitgliederversammlung hinzuweisen.

§ 12 Geschäftsjahr

1. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 13 Auflösung des Vereins

1. Die Auflösung des Vereins kann nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden. Sie bedarf einer Dreiviertelmehrheit.
2. Die Auflösung des Vereins muß schriftlich beim 1. Vorsitzenden beantragt werden. Auf eine beantragte Auflösung des Vereins ist in der Einladung zur Mitgliederversammlung hinzuweisen.

Im Falle der Auflösung des Vereins wird das gesamte Vermögen einem gemeinnützigem Zweck nach einem Beschluß der Mitgliederversammlung zugeführt.

§ 14 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 24. September 1996 in Kraft.

Wir treffen und regelmäßig. Dabei bemühen wir uns den Termin zwischen den Vorbesprechungen zum Gemeinderat und der Gemeinderatssitzung zu legen. Dies hat den Vorteil, daß wir bereits über die Tagesordnungspunkte der öffentlichen Sitzung sprechen können. Derzeit ist das meistens Mittwoch. 

Hier sind auch Nichtmitglieder herzlich eingeladen. Wenn sie also Interesse haben, schicken Sie uns eine Mail oder fragen eines unserer Mitglieder. 

Sprechen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail. Wir lassen Ihnen dann einen Mitgliedsantrag zukommen.

Die Beiträge:

  • Einzelmitgliedschaft       30€
  • Familienmitgliedschaft    40€
  • Schüler/Studenten          20€

Mit der Aussicht auf die Kommunalwahlen im Jahr 1996 fanden sich auf Initiative von Susn Blank-Breu und Thomas Breu im Sommer 1995 kommunalpolitisch interessierte Obinger Bürgerinnen und Bürger zusammen, um zu überlegen, welche Möglichkeiten für die Mitgestaltung der politischen Entscheidungen in der Gemeinde Obing bestehen.

Nachdem klar war, dass die direkte Beteiligung an den Wahlen mit einer eigenen Liste der geeignetste Weg war, konzentrierten sich alle Bemühungen in diese Richtung. Dabei war der Name – Politische Alternative Obing – Programm: Die neue Liste, parteiunabhängig und ausgerichtet an den Schwerpunkten

·               Schutz der Natur

·               Erhalt einer menschlichen Umwelt und

·               kulturelle Vielfältigkeit

sollte eine kritische Wahl-Alternative zu den damals 2 bestehenden Listen aus CSU und Freien Wählern anbieten. Transparenz und eine vorausschauende Dorfentwicklung sollten die weiteren Grundpfeiler in der Kommunalpolitik darstellen.

Den Sprung in den Gemeinderat schaffte Thomas Breu als Spitzenkandidat im März 1996, ein halbes Jahr später kam es zur offiziellen Gründung des eingetragenen Vereins „Politische Alternative Obing“.

Mit einer Vielzahl verschiedenster Aktivitäten – Anträge im Gemeinderat, Informations-veranstaltungen, Tanzfeste, Filmvorführungen etc. hat die PAO in den vergangenen Jahren versucht, ihrem Auftrag gemäß der Satzung gerecht zu werden.

Seit den Kommunalwahlen 2008 ist die PAO mit 2 Sitzen im Gemeinderat vertreten. Mit der Kommunalwahl 2014 ist die PAO mit 3 Sitzen im Gemeinderat vertreten.

 

 

 

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