Gemeinderat November 2019 - Was tun mit dem Anwesen „Gasthof Kufner“?
Bestandserhaltung oder Neubau im Gemeinderat Obing nicht abschließend geklärt
Obing. Ausführlich setzten sich die Obinger Gemeinderäte in der letzten Sitzung mit der Zukunft des ehemaligen „Gasthofs Kufner“ auseinander. Das Gebäude steht zwar nicht unter Denkmalschutz, ist aber auf Grund seiner Lage an der Ortsdurchfahrt und seiner historischen Bausubstanz ortsbildprägend. Auch wenn die B 304 in absehbarer Zeit nicht mehr an dieser Stelle verlaufen wird, wird die Wasserburger Straße zentral für den Ort Obing sein, und das Kufner-Gebäude hat darin einen hohen Wiedererkennungswert.
Anlass für die intensive Besprechung der Pläne des jetzigen Besitzers, der Eigentümergemeinschaft Schausbreitner, war der Antrag auf Änderung des dort gültigen Bebauungsplans „Dorfzentrum Obing-Mitte“, um das Bauvorhaben des neuen Besitzers verwirklichen zu können. Bürgermeister und Gemeinderäte sprachen sich jedoch gegen eine vorschnelle Entscheidung dazu aus und wollten weitere Abklärungen und Beratungen von Vertretern des Gemeinderates mit dem Bauherrn und Fachleuten.
Seniorenwohnanlage mit Betreuung geplant
Die Eigentümergemeinschaft Schausbreitner beabsichtigt, das Anwesen abzubrechen und mit etwas verändertem Grundriss neu aufzubauen. Im Erdgeschoss soll eine Tagespflegeeinrichtung und eine Sozialstation untergebracht werden, darüber zehn Seniorenwohnungen und vier weitere Wohnungen. Ein Teil der nötigen Stellplätze sollen in einer Tiefgarage mit Zufahrt von der Wasserburger Straße aus untergebracht werden.
In der Darlegung des Sachverhalts betonte Bürgermeister Sepp Huber (FW), sein Ziel sei die Erhaltung des ortsbildprägenden Charakters des Anwesens. Dazu müssten vorrangig die Möglichkeit en zum Erhalt der historischen Bausubstanz und zur Bestandssanierung noch genauer geprüft werden. Erst wenn man hier zu keinem umsetzbaren Ergebnis komme, sollte beraten werden, welche Vorgaben im Zuge der Bebauungsplanänderung für einen Neubau insbesondere bezüglich der Fassadengestaltung gemacht werden müssten, damit der Gemeinderat dieser Änderung zustimmen kann.
Die Diskussion im Gremium entzündete sich zunächst an der Frage, wie sinnvoll die Erhaltung des Bestandsgebäudes sei, wenn man die Erfordernisse berücksichtige, die sich aus der Notwendigkeit der Einbindung in die Gesamtplanung für die Ortsmitte entsprechend dem IKEK-Ortsentwicklungskonzept ergeben. Unabdingbar sei in diesem Zusammenhang die Unterbringung von möglichst vielen Parkplätzen in einer Tiefgarage, so die mehrfache Aussage. Bürgermeister Sepp Huber mahnte an, man müsse die Gelegenheit nutzen, mehr Grün in die Ortsmitte zu bringen und außerdem Freiraumaufenthaltsflächen für die Bewohner der Seniorenanlage zu schaffen. Dafür wäre ein reiner Parkplatz vor dem Anwesen an der Wasserburger Straße sicher nicht zielführend. Um hier Klarheit über die Möglichkeiten zu schaffen, solle die Gemeinde Experten mit der Überplanung des Areals beauftragen, schlug Simon Voit von der Bürgerliste vor.
Richard Mitterer und Florian Maier von der CSU und Andreas Voderhuber (BL) bezweifelten, dass im Bestand die Erfordernisse hinsichtlich der Nutzung als Seniorenwohnanlage, aber auch bezüglich der Unterbringung der Stellplätze und der Freiraumgestaltung zu erfüllen seien und stellten die Vorzüge eines Neubaus heraus. Nur in einem Neubau könne im Erdgeschoss die sehr wünschenswerte Betreuungseinrichtung für Senioren rentabel realisiert werden, war auch die Meinung von Fanni Mayer (CSU). „Wir sollten schon Vertrauen haben zu einem erfahrenen hiesigen Handwerksmeister, dass er die Gestaltung nach historischem Vorbild hinkriegt“, suchte sie Bedenken der Neubauskeptiker zu zerstreuen.
Armin G. Plank (PAO) dagegen untermauerte sein Plädoyer für die Erhaltung zumindest des Hauptteils des historischen Originals mit Bildern von weiteren fürs Obinger Ortsbild charakteristischen Gebäuden und Beschreibung der wichtigsten Charakteristika der im Stil der Ithakerhöfe ausgeführten Gebäude, als da sind die kleinen niedrigen Fenster unter dem Dach, die hohen neugotischen Fenster im Bereich der Dachauffaltung, das Mauerband unter den Fenstern, die symmetrische regelmäßige Anordnung der Fenster. Plank zeigte sich überzeugt, dass man Bestandserhaltung und Neubau kombinieren und damit die Ansprüche an sinnvolle Nutzung des Gebäudes und Einbindung in die Ortsgestaltung erfüllen könne. Unterstützt wurde diese Überzeugung von Franz Pürner (CSU), der als konkretes positives Beispiel für sinnvolle Nutzung historischer Bausubstanz die durch Max Ober renovierte und ausgebaute Mauerberger-Villa anführte.
Ortsheimatpfleger Ludwig Bürger erhielt vom Gremium das Wort und plädierte dafür, sich auf die Aufgabe zu konzentrieren, genaue Vorgaben zur Gestaltung des Bauvorhabens zu machen. Ihm gehe es insbesondere um die Fassade auf der Süd- und Ostseite, um die regelmäßige Anordnung der Fenster und den Verzicht auf Balkone sowie die Verlegung der Tiefgarageneinfahrt auf die Nordseite. Diese Anforderungen sollten mit dem Bauherrn abgestimmt werden. Im Gemeinderatsbeschluss wurde erst einmal festgehalten, dass vorrangig der Erhalt und die Bestandssanierung oder eine Teilsanierung zu verfolgen sei. Sollte dies zu keinem vernünftigen Ergebnis führen, sollten Vertreter des Gemeinderates mit den Bauherren und weiteren Fachleuten beraten, wie die Vorstellungen des Gemeinderates hinsichtlich der Fassadengestaltung, der Unterbringung der Stellplätze und der Anlegung der Frei- und Grünflächen bei einem Neubau positiv umgesetzt werden können.
Gemeinderat Februar 2021 - Bebauungsplanänderung im Bereich „Gasthof Kufner“
Erneut auf der Tagesordnung stand für den Obinger Gemeinderat die Änderung des Bebauungsplans „Dorfzentrum Obing-Mitte“, um das Vorhaben der Eigentümergemeinschaft Schausbreitner zu ermöglichen, den ehemaligen Gasthof „Kufner“ an der Wasserburger Straße abzubrechen und ein neues Gebäude zu errichten, das Platz bieten soll für eine Tagespflegeeinrichtung für Senioren, eine Sozialstation und Seniorenwohnungen, und ebenso die geplanten Umbaumaßnahmen an dem benachbarten Anwesen „Linner“. Mit der Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden die Vorbereitungen zum endgültigen Satzungsbeschluss getroffen. Nachgekommen wurde dem Wunsch des Landesamts für Denkmalpflege, den räumlichen Umgriff des Gebietes auszuweiten, in dem auf Bodendenkmäler geachtet werden muss und bei Bodeneingriffen eine Erlaubnis des Denkmalamts nötig ist, da in diesem Gebiet bereits Funde aus dem Frühmittelalter gemacht wurden. Ebenso bereits eingearbeitet wurden Formulierungsvorschläge der Unteren Bauaufsichtsbehörde zur Zulässigkeit verschiedener Formen der Dachaufbauten, soweit sie die gestalterischen Vorgaben des Gemeinderats präzisierten.
Daher gingen Bürgermeister und Verwaltung davon aus, dass der Satzungsbeschluss noch in dieser Sitzung gefällt werden könnte. Allerdings war in der Vergangenheit immer betont worden, dass die Gültigkeit der Bebauungsplanänderung von dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrags der Gemeinde mit den Bauherrn zur Erfüllung der gestalterischen Vorgaben des Gemeinderates abhänge, und dieser Vertrag sollte erst im Anschluss in der nichtöffentlichen Sitzung beraten werden. Diese Reihenfolge missfiel zunächst PAO-Gemeinderat Armin G. Plank, der wurde dann aber von der Mehrheit der Gemeinderäte unterstützt. Mit 10:6 Stimmen sprach sich das Gremium dafür aus, die Abstimmung über den Satzungsbeschluss so lange zurückzustellen, bis der städtebauliche Vertrag von allen Seiten unterzeichnet ist, um so die Durchsetzung der gestalterischen Vorgaben des Gemeinderates sicherzustellen.
Gemeinderat Februar 2021 - „Kufner“ wird abgerissen Gemeinderat beschließt mit drei Gegenstimmen den Abbruch des Traditionsgasthofs - Wohngebäude als Neubau geplant
Nun ist es beschlossen: Der Traditionsgasthof Kufner“ in Obing wird abgerissen – dafür stimmten die Mitglieder des Gemeinderats in der jüngsten Sitzung. Drei Gegenstimmen gab es dabei von der PAO. Zudem sprach sich das Gremium mit 10 gegen 7 Stimmen für eine symmetrische Fensteranordnung an der Südfassade aus. Einstimmig beschlossen die Gemeinderatsmitglieder die Einleitung des dazugehörigen Bebauungsplanverfahrens.
Die Entscheidung darüber, wie es mit dem Kufner weitergehen soll, haben sich die Räte nicht leicht gemacht. Wohl auch, weil die imponierende Gebäulichkeit das Ortsbild prägt. Wie sehr das Thema interessiert, zeigten auch die vielen Besucher der Gemeinderatssitzung, Geht es nach den Eigentümern, soll der ehemalige Gasthof Kufner“, der über Generationen ein beliebter Treffpunkt für viele Obinger war, auch künftig eine wichtige Rolle im dörflichen Leben spielen – wenn auch in anderer Funktion.
Mehrgenerationenhaus mit Tagespflege für 20 Personen
Die Eigentümergemeinschaft Schausbreitner plant eine künftige Nutzung als Wohngebäude und rückt dabei vor allem Senioren in den Mittelpunkt ihres Vorhabens. Dabei geht die Vorstellung in Richtung Mehrgenerationenhaus mit einer guten Mischung aus jungen Menschen, Familien und Senioren. Im Erdgeschoss ist eine Tagespflege für 20 Personen und eine Sozialstation mit Bereitschaftswohnung geplant. Im Ober- und im Dachgeschoss sollen insgesamt 14 behindertengerechte und barrierefreie Wohnungen unterschiedlicher Größe entstehen. Um genügend Parkflächen zu gewährleisten, ist eine Tiefgarage mit 20 Stellplätzen geplant. Die bauphysikalische Beschaffenheit, moderne Brandschutzanforderungen und die Situierung der insgesamt geforderten 33 Stellplätze sprachen aus der Sicht der Eigentümer für einen Abriss des Bestandsgebäudes und einen Neubau mit etwas verandertem Grundriss.
Um aus brandschutztechnischer Sicht den notwendigen Abstand zum Nachbargebäude zu haben, soll der Neubau um gut einen Meter kürzer werden. Somit können an der Ostfassade Fenster eingebaut werden, die geöffnet werden dürfen und das ist für Wohnnutzung ganz entscheidend“, betont Josef Schausbreitner. Zudem ermögliche der neue Gebäudeabstand eine Abfahrt in die geplante Tiefgarage. Hier ergebe sich ein Synergieeffekt, denn auch für das Nachbargebäude sollen unterirdisch weitere Stellplätze entstehen. Mit dem Erhalt des Biergartens und der Kastanienbäume sollen aber aus Bauherrensicht entscheidende Charakteristika des bisherigen Erscheinungsbildes erhalten bleiben.
Geplante Tiefgarage als Vorteil des Neubaus
Der Gemeinderat sah das Bauvorhaben insgesamt sehr positiv. Armin G. Plank (PAO) bedauerte aber, dass sich die Mehrheit für einen Abbruch entschieden habe. Das historische Gebäude sei eng mit der Ortsgeschichte verbunden und das Original unwiederbringlich. Allerdings sei die geplante Tiefgarage ein großer Vorteil des Neubaus. Die Fraktionskollegen Thomas Breu und Korbinian Stettwieser ergänzten, dass noch nie so intensiv über ein Gebäude diskutiert worden sei und dass man auch im Hinblick auf weitere Bauvorhaben darauf achten müsse, dass der Erkennungswert des Orts erhalten bleibe. Ortsheimatpfleger Ludwig Bürger, dem das Wort erteilt wurde, hob hervor, dass der Bauherr alle Anregungen aufgenommen habe und die Planung eine gelungene und gute Sache sei. Das ist auch die Ansicht der Befürworter des Neubaus.
Die Kubatur des Gebäudes und die Fassadenansicht bleibe weitgehend erhalten, brachten es Bürgermeister Sepp Huber und Hans Schloder (FW) auf den Punkt. Ortsbild und Wirtschaftlichkeit gingen so zusammen. Das Vorhaben sei möglichst nah am Original, ohne die Nutzung einzuschränken.
Franziska Mayer (CSU) stellte noch einmal klar, dass es sich beim Eigentümer um einen hiesigen Baumeister handle, der sich seiner Verantwortung auch im Hinblick auf das Ortsbild durchaus bewusst sei. Simon Voit (Obinger Bürgerliste) findet, dass ein hochwertiges Gebäude entstehe, das durch einen Städtebaulichen Vertrag abgesichert sei. Der Bauherr habe großes Entgegenkommen gezeigt und der Gemeinderat könne stolz auf das Ergebnis sein. Bei künftigen Maßnahmen müssten die selben Maßstäbe angesetzt werden. Martin Maler (CSU) sprach sich wie viele der Ratskollegen für filigrane geschmiedete Balkone aus. Das erhöhe die Wohn- und Lebensqualität der Bewohner.
Allerdings gingen die Meinungen bei der Anzahl der Fenster nochmal deutlich auseinander. Zehn Gemeinderäte Sprachen sich für 4-2-4 und damit ein symmetrisches Erscheinungsbild der Südfassade und einen Fensterabstand wie am Bestandsgebäude aus. Sieben Räte und auch die – Bauherren sind davon überzeugt, dass 4-2-3 besser wäre, weil die Fenster auf der rechten, im Neubau dann etwas kürzeren Fassadenseite, dann nicht so eng zusammen wären. Durch die geringen Putzflächen verlieren die Fenstersimse aus ihrer Sicht an Wirkung
Gemeinderat Juni 2021 - An der Stelle vom „Gasthof Kufner“ kann gebaut werden
Das Vorhaben der Eigentümergemeinschaft Schausbreitner, den ehemaligen Gasthof „Kufner“ an der Wasserburger Straße abzubrechen und ein neues Gebäude zu errichten, das Platz bieten soll für eine Tagespflegeeinrichtung für Senioren, eine Sozialstation und Seniorenwohnungen, wurde im Zusammenhang mit der dafür notwendigen Bebauungsplanänderung für „Dorfzentrum Obing-Mitte“ bereits mehrmals ausführlich behandelt. Der jetzt vorliegende Bauantrag auf Neubau eines Hauses mit Altenpflegestation, einer Sozialstation und 15 Wohnungen an dieser Stelle in der Wasserburger Straße passierte nun zügig den Obinger Gemeinderat. Mit zwei Gegenstimmen wurde dem Antrag zugestimmt, da er den Vorgaben des geänderten Bebauungsplans entspricht. Die Gegenstimmen kamen von Armin G. Plank und Korbinian Stettwieser von der PAO; die hatten schon bei den vorhergehenden Behandlungen des Themas mehrmals ihre grundsätzlichen Bedenken geäußert.
Gemeinderat August 2022 - Mehr Balkone am Ersatzbau für den Gasthof „Kufner“?
Mehr Balkone am Ersatzbau für den Gasthof „Kufner“?
Gemeinderat Obing gesteht Änderung des städtebaulichen Vertrags zu
Obing. Das Vorhaben, den ehemaligen Gasthof „Kufner“ an der Wasserburger Straße abzubrechen und ein neues Gebäude zu errichten, das Platz bieten soll für eine Tagespflegeeinrichtung für Senioren, eine Sozialstation und Seniorenwohnungen, wurde im vergangenen Jahr im Obinger Gemeinderat in mehreren Sitzungen ausführlich behandelt. Das Gremium stimmte zwar mehrheitlich dem Abbruch des historischen Gebäudes zu, machte aber zur Vorgabe, dass der Neubau im Erscheinungsbild dem ortsbildprägenden Vorgängerbauwerk angeglichen wird. Der Bebauungsplan „Dorfzentrum Obing-Mitte“ wurde entsprechend geändert und über die Gestaltung des Neubaus wurde von der Gemeinde mit den Bauherrn ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, der insbesondere absichern sollte, dass die neue Südfassade an der Straßenseite möglichst wenig vom früheren Erscheinungsbild abweicht. Da am Bestandsgebäude keine Balkone vorhanden waren, wurden von den Gemeinderäten die von den Bauherrn vorgesehenen Balkone an der straßenseitigen Fassade zunächst kritisch gesehen; schließlich wurden in Bebauungsplan und Vertrag zwei Balkone im Mittelteil des Gebäudes zugestanden, die nicht mehr als 1,2 Meter aus der Außenwand herausragen und in filigraner Schmiedearbeit in Schwarzstahl ausgeführt werden.
Jetzt steht der Neubau im Wesentlichen bereits und es gibt schon viele Interessenten für die dort entstehenden Wohnungen. Die Bauherrn beantragten nun eine Genehmigung für den Einbau von vier weiteren Balkonen in der straßenseitigen Fassade an den Seitenteilen des Gebäudes, da die Nachfrage nach Wohnungen mit Balkon groß sei. Es sind Balkone unterschiedlicher Größe vorgesehen, im linken Seitenbereich Balkone vor einer Tür, im rechten Gebäudeteil breitere Balkone vor einer Tür plus Fenster daneben.
Wer darf mitstimmen?
Zu Beginn der Behandlung des Bauantrags wurde von Gemeinderat Pürner (CSU) ein Geschäftsordnungsantrag gestellt, dass die drei Gemeinderäte, die mit ihren Firmen an der Ausführung der Bauarbeiten beteiligt waren, auf Grund ihrer Beziehung zu den Bauherrn wegen Befangenheit nicht mitstimmen dürfen. Daraufhin informierte Bürgermeister Sepp Huber (FW) von einer diesbezüglichen Stellungnahme von Florian Amann, Abteilungsleiter für Kommunales und Soziales im Landratsamt Traunstein. Von Befangenheit eines Gemeinderatsmitglieds müsse man nur ausgehen, wenn sich aus dem Abstimmungsergebnis im Gremium möglicherweise für dieses Mitglied ein Sondervorteil in Bezug auf einen Auftrag ergebe, also dieser Gemeinderat unmittelbar an der Ausführung der Balkone beteiligt sein könnte. Die in Frage stehenden Obinger Gemeinderäte Anton Hoiß, Florian und Martin Maier (alle CSU) hätten jedoch mit dem Bau von Balkonen nichts zu tun. Dem hielt Gemeinderat Franz Pürner eine generelle Bewertung aus dem bayerischen Innenministerium entgegen, dass Befangenheit auch vorliege, wenn das betreffende Gemeinderatsmitglied in besonderen konkreten – geschäftlichen – Beziehungen zum Antragsteller stehe, etwa weil es bereits Arbeiten am betroffenen Bauprojekt vorgenommen hat. Gemeinderat Armin G. Plank (PAO) stellte daraufhin fest, dass es augenscheinlich zwei unterschiedliche Rechtsauffassungen gebe, und legte den betroffenen Gemeinderäten nahe, aus diesem Grund freiwillig von sich aus auf die Teilnahme an der Abstimmung zu verzichten. Martin Maier hielt dem entgegen, dass unter solchen Bedingungen die Mitarbeit eines einheimischen Unternehmers im Gemeinderat kaum noch möglich sei. Laut bayerischer Gemeindeordnung „entscheidet der Gemeinderat ohne Mitwirkung des persönlich Beteiligten“, ob die Voraussetzungen zum Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung gegeben seien, erklärte Bürgermeister Huber und in den nachfolgenden drei Einzelabstimmungen sahen nur Armin G. Plank und Franz Pürner die Voraussetzungen zum Ausschluss von der Abstimmung über den Antrag auf Balkone als gegeben an.
Grundsätzlich weitere Balkone
In der Diskussion um die eigentliche Sache – weitere Balkone – erklärte Franz Pürner (CSU), durch die zusätzlichen Balkone werde die Fassade „massiv zerstört und verschandelt“. Im Gemeinderat seien klare Vorgaben für die Südfassade gemacht worden, um das Ziel zu erreichen, dass das Erscheinungsbild möglichst weitgehend dem historischen Bestandsgebäude entspricht. Zur Erfüllung der gestalterischen Vorgaben des Gemeinderates sei der städtebauliche Vertrag geschlossen worden. Nun werde von den Bauherrn in „Salamitaktik“ angestrebt, diese Vorgaben auszuhebeln. Ähnlich kritisch sah Armin G. Plank (PAO) die Vorgehensweise der Bauherrn und die Folgen weiterer Balkone für die Optik der Fassade, unterstützt von den PAO-Gemeinderäten Ingrid Wimmer und Korbinian Stettwieser. Auch der einzige anwesende FW-Gemeinderat Albert Löw und Bürgermeister Sepp Huber (FW) beharrten auf der Einhaltung des städtebaulichen Vertrags, den man in ausführlichen Gemeinderatsdiskussionen erarbeitet habe.
Die Bürgerlisten-Gemeinderäte Andreas Voderhuber jun. und Lisa Voit argumentierten dagegen, es handle sich ja nun nicht mehr um ein historisches Gebäude, deshalb könnte man Veränderungen der Fassade durch Balkone zugestehen. Albert Lamprecht (BL) wies auf die höhere Lebensqualität durch Balkone hin, die sich gerade in der Corona-Zeit gezeigt habe. Dritter Bürgermeister Simon Voit (BL) meinte, dass ähnlich strikte Vorgaben bei anderen Bauten nicht gemacht würden. „Gefühlt haben wir uns beim Kufner-Gebäude um den Denkmalschutz bemüht, aber wir haben ihn rechtlich nicht gefordert.“ Er sei aber für Gleichbehandlung aller Bauvorhaben in Obing.
Zweite Bürgermeisterin Fanni Mayer (CSU) betonte die Wichtigkeit des Projektes Seniorenwohnanlage. Balkone seien für die künftigen Bewohner wünschenswert, doch sei sie mit der vorgeschlagenen Gestaltung nicht einverstanden. Die breiteren Balkone vor einer Tür plus Fenster daneben im rechten Gebäudeteil störten die Symmetrie der Fassade, es sollten alle vier weiteren Balkone eine Breite von 2,40 Metern haben. Von einigen Gemeinderäten wurde allerdings darauf hingewiesen, dass im linken Gebäudeteil die Abstände zwischen den Fenstern größer sind als im rechten. Daher wurde der Vorschlag gemacht, dass die Balkone im linken Teil breiter sind, und zwar so, dass die Abstände ihrer Außenkanten zu den Fensterlaibungen in der gesamten Fassade gleich sind.
Zur Vorgehensweise bei der Abstimmung zu dem Bauantrag plädierte Fanni Mayer dafür, in einer Abstimmung zu klären, ob grundsätzlich weitere Balkone zugestanden werden sollen und in zusätzlichen Abstimmungen über die Gestaltung zu entscheiden. Für die Zulassung weiterer Balkone sprachen sich neun Gemeinderäte aus, sechs waren grundsätzlich dagegen. Die Gestaltung mit breiteren Balkonen auf der rechten Seite, wie sie von den Bauherrn beantragt worden war, wurde allerdings mit 7:8 abgelehnt. Da für Varianten mit schmäleren Balkonen keine ausgearbeiteten Beschlussvorlagen vorhanden waren, griff das Gremium das Angebot von Seiten der Bauherrn auf, dass diese erst einmal weitere Gestaltungsvorschläge liefern.
ig
Gemeinderat September 2022 - Städtebaulicher Vertrag soll geändert werden Obinger Gemeinderat stimmt mehrheitlich für weitere Balkone am Ersatzbau für den Gasthof Kufner
Erneut befasste sich der Gemeinderat Obing mit dem Antrag auf Genehmigung weiterer vier Balkone an der Südfassade des Ersatzbaus für den Gasthof Kufner im Obinger Ortszentrum. In der vorangegangenen Sitzung hatte sich das Gremium mit neun zu sechs Stimmen grundsätzlich für die Zulassung ausgesprochen. Zur genaueren Ausführung lag nun ein neuer Entwurf der Bauherrn mit kleineren Balkonen vor.
Zu Beginn des Tagesordnungspunkts gab Gemeinderatsmitglied Franz Pürner (CSU) eine Stellungnahme ab, die sich mit der bisherigen Behandlung der Angelegenheit befasste (wir berichteten bereits). Ihm gehe es vor allem darum, den Charakter dieses ortsprägenden Gebäudes zu erhalten. Da sich als Investor ein einheimisches Unternehmen gefunden hatte, bei dem man um die Liebe der Obinger zu ihrem Kufner wusste, habe man im Gemeinderat bewusst auf einen Antrag auf Denkmalschutz verzichtet, um das Genehmigungsverfahren zu verkürzen und eine für Obing, Bauherrn und spätere Bewohner des Gebäudes optimale Lösung zu finden. Besonders wichtig sei den Gemeindevertretern dabei die Erhaltung der imposanten Südfassade gewesen, die der Ortsdurchgangsstraße zugewandt ist.
In dem städtebaulichen Vertrag sei laut Pürner die Gemeinde auch im Sinne einer zukunftsfähigen Nutzung des Gebäudes kompromisse eingegangen, die unter Denkmalschutzkriterien wahrscheinlich nicht möglich gewesen wären: „Die Nord- und Ost Fassaden erhalten großzügige Balkone, und selbst auf der sensiblen Südfassade wurden abweichend vom historischen Vorbild zwei Balkone in filigraner Bauweise zugestanden. Die für einen Itakerhof typische Fassade mit vielen Fenstern gleichen Abstands durfte zugunsten einer optimierten Raumaufteilung mit unterschiedlichen Fensterabständen ausgeführt werden. Aus den bisherigen zwei Etagen – Erdgeschoß und Troadboden – wurden jetzt drei voll nutzbare Geschoße.“ Nun gehe es um den grundsätzlichen Wert eines städtebaulichen Vertrags zwischen Gemeinde und Investor und wie glaubwürdig und bindend gemeindliche Verträge für die im Ort lebenden Menschen heutzutage überhaupt noch sind.
Dazu betonte Bürgermeister Sepp Huber (FW), dass zwar in der vorangegangenen Sitzung bereits ein rechtsgültiger Beschluss für das Zugestehen weiterer Balkone gefallen sei. Andererseits sollten sich die Bürger auf die Gemeinde und Verträge verlassen können. Daher stimme er erneut gegen weitere Balkone an der Südfassade. Auch für Gemeinderatsmitglied Albert Löw (FW) ging es bei der Abstimmung über den Antrag in erster Linie um die Wertigkeit eines städtebaulichen Vertrags, weniger um die Balkone an sich.
Armin G. Plank (PAO) begründete seine Ablehnung ergänzend mit der Feststellung, dass die in der Planung zum städtebaulichen Vertrag festgehaltenen halbrunden Fenster im Giebel nicht ausgeführt wurden – für ihn zusätzlich ein Beweis dafür, dass die Bauherrn von Anfang an nicht Willens gewesen seien, sich nach dem Vertrag zu richten. Franz Pürner verwies darauf, dass bei der Ausarbeitung des Vertrags von der Gemeinde der ehrenamtliche Ortsheimatpfleger Ludwig Bürger einbezogen worden war und sich sehr darum bemüht hatte, die historische und ortsprägende Ausstrahlung des alten Gebäudes auf den geplanten Neubau zu übertragen. Mit vom städtebaulichen Vertrag abweichendem Beschluss werde das Ehrenamt mit Füßen getreten.
In weiteren Wortmeldungen kam allerdings zum Ausdruck, dass die Befürworter von Balkonen bei ihrer Meinung blieben und mit dem nun vorliegenden veränderten Gestaltungsvorschlag einverstanden waren, so dass die Abstimmung dafür erneut neun zu sechs ausging.
ig
Anmerkung der PAO:
Die historischen Gebäude in Obing weisen Stilmerkmale die auf italienische Architektur erinnern. Wesentliche Attribute sind Symmetrie, klare Linien mit zentralem Giebel und drei halbrunden Fenstern die den Giebel betonen. Gestaltungsmerkmale die der Bauzeichner im Kufneranwesen vermissen läßt.
Im nachgereichten Plan für die Balkonerweiterung wurden diese Fenster stillschweigend durch zwei rechteckige Fenster ersetzt. Der Aufmerksamkeit von Armin G. Plank ist es zu verdanken, dass der Gemeinderat sich nochmal mit den baulichen Veränderungen zu beschäftigen.
Trostberger TAgblatt 14.10.2022 - Heimatfreunde bestätigen Führung - Kritik an Umgang mit Kufner-Anwesen
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Der bisherige Schriftführer Ludwig Bürger nutzte seinen Teil des Vorstandsberichts, um zu erläutern, warum er nicht mehr für dieses Amt zur Verfügung steht. Sein vergeblicher Einsatz für die Erhaltung des ortsbildprägenden Aussehens des Kufner-Anwesens habe ihm unmissverständlich deutlich gemacht, dass in Obing das einmal gegebene Wort nicht verlässlich gelte, und für so eine Gemeinde könne er nicht mehr mit so vollem Einsatz wirken, wie es ein Amt im Vorstand der Heimatfreunde in seinem Anspruch an sich selbst erfordere.
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GEMEINDERAT SEPTEMBER 2022 - Gemeinde pocht doch auf Vertrag Obinger Gemeinderat beschäftigt sich erneut mit dem Kufner-Ersatzbau
Nach viel Diskussion in seinen vorangegangenen Sitzungen beschäftigte sich der Gemeinderat Obing nun erneut mit dem Ersatzbau für den ehemaligen Gasthof Kufner in der Obinger Ortsmitte. Zwar hatte sich das Gremium bereits dazu bereit erklärt, den zwischen Gemeinde und Bauherrn geschlossenen städtebaulichen Vertrag zu ändern und weitere Balkone an der Südfassade zuzulassen, Doch bei der Behandlung der Angelegenheit hatte Gemeinderat Armin G. Plank (PAO) entdeckt, dass ein für den Baustil des früheren Gebäudes wichtiges Detail im bereits ausgeführten Neubau nicht so ausgeführt wurde wie im dem städtebaulichen Vertrag zugrunde liegenden Plan vorgesehen. Die betroffenen Rundbogenfenster im Giebelbereich waren auch in der neuen Planung für die Fassade mit Balkonen als Rechteckfenster oder Rechtecktür eingezeichnet worden. Nach Ansicht von Bürgermeister Sepp Huber (FW) und der Gemeindeverwaltung müsse nun entschieden werden, ob auch dafür der städtebauliche Vertrag geändert werden soll.
Bei den meisten Gemeinderatsmitgliedern überwog allerdings der Unmut über die Art des Vorgehens der Bauherrn. Die geänderten Fenster seien ihnen bei der Diskussion über die Balkone „untergeschoben“ und einfach vollendete Tatsachen geschaffen worden, befand Hans Schloder (FW). „Mit dem heutigen Beschluss steht und fällt der Wert von städtebaulichen Verträgen“,
machte Ingrid Wimmer (PAO) deutlich. „Es geht jetzt nicht in erster Linie um das historische optische Detail, vielmehr um die Einhaltung eines Vertrages, der mit Unterstützung des Ortsheimatpflegers ganz bewusst und genau so ausgearbeitet worden war, als Bedingung für die Zustimmung des Gemeinderates zu den für die Verwirklichung des Vorhabens notwendigen Bebauungsplanänderungen.“
Rupert Freiberger (CSU) befürchtete: „Wenn wir der Änderung der Fenster zustimmen, können wir in Zukunft jedwede städtebauliche Planung vergessen.“ Andreas Voderhuber jun. (BL) sprach sich ebenfalls dafür aus, auf die Einhaltung des städtebaulichen Vertrags zu pochen. So wurde vom Obinger Gemeinderat mit einer Mehrheit von elf Stimmen beschlossen, „dass bezüglich der Ausführung der Rundbogenfenster in der Südfassade die Plandarstellung laut dem städtebaulichen Vertrag einzuhalten ist“.
Anton Hoiß und Florian Maier (beide CSU) stimmten gegen diesen Beschluss, weil es ihrer Meinung nach praktische Gründe für die jetzt bestehende Ausführung der Fenster gibt und Verträge auch geändert werden können. Bürgermeister Sepp Huber (FVV) betonte, nachdem die Position des Gemeinderates geklärt sei, gehe es nun in einem nächsten Schritt um das weitere Vorgehen zur Umsetzung des Beschlusses.
GEMEINDERAT Januar 2023 - Fassadengestaltung am „Kufner“-Ersatzbau erneut auf der Tagesordnung
Nach viel Diskussion in seinen vorangegangenen Sitzungen beschäftigte sich der Gemeinderat Obing nun erneut mit dem Ersatzbau für den ehemaligen Gasthof Kufner in der Obinger Ortsmitte. Zwar hatte sich das Gremium bereits dazu bereit erklärt, den zwischen Gemeinde und Bauherrn geschlossenen städtebaulichen Vertrag zu ändern und weitere Balkone an der Südfassade zuzulassen, Doch bei der Behandlung der Angelegenheit hatte Gemeinderat Armin G. Plank (PAO) entdeckt, dass ein für den Baustil des früheren Gebäudes wichtiges Detail im bereits ausgeführten Neubau nicht so ausgeführt wurde wie im dem städtebaulichen Vertrag zugrunde liegenden Plan vorgesehen. Die betroffenen Rundbogenfenster im Giebelbereich waren auch in der neuen Planung für die Fassade mit Balkonen als Rechteckfenster oder Rechtecktür eingezeichnet worden. Nach Ansicht von Bürgermeister Sepp Huber (FW) und der Gemeindeverwaltung müsse nun entschieden werden, ob auch dafür der städtebauliche Vertrag geändert werden soll.
Bei den meisten Gemeinderatsmitgliedern überwog allerdings der Unmut über die Art des Vorgehens der Bauherrn. Die geänderten Fenster seien ihnen bei der Diskussion über die Balkone „untergeschoben“ und einfach vollendete Tatsachen geschaffen worden, befand Hans Schloder (FW). „Mit dem heutigen Beschluss steht und fällt der Wert von städtebaulichen Verträgen“,
machte Ingrid Wimmer (PAO) deutlich. „Es geht jetzt nicht in erster Linie um das historische optische Detail, vielmehr um die Einhaltung eines Vertrages, der mit Unterstützung des Ortsheimatpflegers ganz bewusst und genau so ausgearbeitet worden war, als Bedingung für die Zustimmung des Gemeinderates zu den für die Verwirklichung des Vorhabens notwendigen Bebauungsplanänderungen.“
Rupert Freiberger (CSU) befürchtete: „Wenn wir der Änderung der Fenster zustimmen, können wir in Zukunft jedwede städtebauliche Planung vergessen.“ Andreas Voderhuber jun. (BL) sprach sich ebenfalls dafür aus, auf die Einhaltung des städtebaulichen Vertrags zu pochen. So wurde vom Obinger Gemeinderat mit einer Mehrheit von elf Stimmen beschlossen, „dass bezüglich der Ausführung der Rundbogenfenster in der Südfassade die Plandarstellung laut dem städtebaulichen Vertrag einzuhalten ist“.
Anton Hoiß und Florian Maier (beide CSU) stimmten gegen diesen Beschluss, weil es ihrer Meinung nach praktische Gründe für die jetzt bestehende Ausführung der Fenster gibt und Verträge auch geändert werden können. Bürgermeister Sepp Huber (FVV) betonte, nachdem die Position des Gemeinderates geklärt sei, gehe es nun in einem nächsten Schritt um das weitere Vorgehen zur Umsetzung des Beschlusses.